ARBEITSRECHT

Alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur abhängigen, unselbständigen Erwerbstätigkeit sind unter dem Begriff Arbeitsrecht zusammengefasst. Dabei geht es um Rechtsfragen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darunter ist u.a. der Schutz vor unberechtigten Kündigungen, Entgeltschutz, Arbeitszeitschutz, Datenschutz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz sowie Schwerbehindertenschutz zu verstehen. Auch sämtliche Regelungen zum Betriebsverfassungsrecht und den Bereich der Arbeitssicherheit gehören dazu. Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge und andere arbeitsrechtliche Vorgaben regulieren den Arbeitsvertrag.
Wir sind da, um Ihr Recht zu vertreten – ob bei mutmaßlich ungerechtfertigter Abmahnung, Kündigung oder überhöhter Abfindungsforderungen.

RECHTSANWALT:

Hans-Walter Becker

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