INTERNETRECHT
Dieses Rechtsgebiet umfasst mehrere rechtliche Sparten und ist nicht einheitlich modifiziert. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Bereiche, nämlich:
- Access-Providing, d. h. den Zugang zum Netz und Verträge und Leistungsstörungen
- Domain-Recht, d. h. der Erwerb einer Domain, der Anspruch auf Übertragung bzw. Löschung. Es spielt das Markenrecht ebenso eine Bedeutung wie das Namensrecht, auch das Wettbewerbs- und das Berufsrecht
- eCommerce-Recht, dies erfasst die Regeln zum Kauf und Handel im Internet zu Vertragsabschlüssen im Internet sowie die Anwendung von AGBs im Internet und die Regelungen des sog. Fernabsatzbestimmungsrechts.