VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht ist geteilt in Luftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, das Recht der Eisenbahn und der Schifffahrt. Im weiteren Sinne können auch das Post- und Fernmelderecht und das Personenbeförderungsrecht darunter gefasst werden. Das konkrete Verkehrsstrafrecht ist im Wesentlichen ein Straßenverkehrsgefährdungsrecht, beinhaltend die Strafverfahren wegen beispielsweise unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. In der sog. Verkehrssünderkartei – Verkehrszentralregister – werden Straftatbestände aus dem Straßenverkehr zusätzlich im Punktesystem erfasst, darauf können weitere Einschränkungen, nämlich die verkehrsbehördlichen Anordnungen folgen, die zur Abmahnung bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können.

Rechtsanwalt:

Timo Sebastian Becker

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