FAMILIENRECHT

Die Grundlage für Rechtsverhältnisse zwischen Familienmitgliedern, Ehe- oder Lebenspartnern und Verwandtschaft regelt das Familienrecht. Dazu gehören auch lebenswichtige Regelungen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Umgangsrecht mit in der Ehe geborenen Kindern. Auch die Regelungen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung (Zugewinn) nach Scheidung oder Trennung gehören zum Familienrecht.

Familiensachen im engeren Sinne sind die Streitigkeiten und Verfahren vor dem Familiengericht. Ehesachen, Regelungen der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind, Regelungen des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind, Verfahren auf Herausgabe von Kindern an den anderen Elternteil, Streitigkeiten über Unterhalt (Ehegatten oder Kinder) sind dabei einige Bereiche. Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen und Verfahren, die die Regelungen an den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat betreffen sowie Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Individuell und einfühlsam betreuen wir Familien bei Rechtsfragen. Als Verfahrensbeistand setzen wir uns als „Kinder- und Jugendanwalt“ für die Interessen Minderjähriger in kindschaftsrechtlichen Verfahren ein.

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